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BARYSOL GmbH

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Bei Anschluss: Zuschuss

Bei Ihrer Investition in die Photovoltaik haben Sie das EEG auf Ihrer Seite. Es garantiert Ihnen 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde vom jeweiligen Energieversorgungsunternehmen – deutschlandweit, vertraglich gesichert und unabhängig von politischen Wechseln.

 

Der Gesetzgeber hat die Vergütung nach dem EEG degressiv angelegt. Das heißt, die Mindestvergütungen für Solarstrom werden jährlich um 5 Prozent gesenkt. Für Solarstromanlagen, die im Jahr 2007 in Betrieb genommen werden, gibt es somit 5 % weniger Vergütung als 2006, weitere 5 % weniger dann 2008 und den darauf folgenden Jahren. Die jeweilige Vergütungshöhe bleibt jedoch auf 20 Jahre gesehen konstant. So oder so: eine schnelle Entscheidung zahlt sich aus.

 

Es ist übrigens nicht erforderlich, dass Sie mit Ihrem zuständigen Energieversorgungsunternehmen einen separaten Stromeinspeisevertrag abschließen. Dieser wird zwar vielerorts angeboten, Ihre Vergütungen sind jedoch bereits eindeutig über das EEG geregelt und alle Netzbetreiber demnach dazu verpflichtet, diese auch ohne Zusatzabkommen an Sie weiterzugeben. 

 

Beteiligung von allen Seiten

Es gibt darüber hinaus verschiedene Kredit- und Förderprogramme vom Bund, den Ländern, Städten und Gemeinden, Finanzämtern und einigen Energieversorgungsunternehmen. Ob in Form von zinsgünstigen Krediten für private Nutzer, Zuschüssen für Universitäten und Schulen oder interessanten Finanzierungsmöglichkeiten für Landwirte – es gibt zahlreiche Möglichkeiten. Weitere Informationen zum Thema Förderung und Vorgehensweise erfahren Sie z. B. bei der Förderbank KfW.

Integriertes Klima- und Energieprogramm

Am 6. Juni 2008 hat der deutsche Bundestag den ersten Teil des integrierten Klima- und Energieprogramms verabschiedet. Ein zentraler Bestandteil ist das neu gefasste Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Vergütung von Solarstrom aus Anlagen bis zu einer typischen Größenklasse von 100 kW wird in den Jahren 2009 und 2010 um jährlich acht Prozent, ab 2010 um neun Prozent gesenkt. Für Anlagen größer als 100 kW gelten in den Jahren ab 2009 die höheren Degressionssätze von zehn Prozent. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2010 auf mindestens 12,5% zu erhöhen, bis 2020 auf mindestens 30 % zu erhöhen. Unter Erneuerbaren Energien werden genannt: Wasserkraft, Windenergie, Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse.
 
Link zu www.solarcharts.de