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BARYSOL GmbH

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Sonne genutzt – Geld gespart

Mit einer Solaranlage investieren Sie nicht nur in eine umweltschonendere Zukunft. Sie sichern sich auch die „Dienste“ einer kostenlosen, unerschöpflichen Energiequelle. Doch das ist längst nicht alles: Je nach Anlagetyp und individuellen Gegebenheiten bieten sich Ihnen vielfältige Förder- und Abschreibungsmöglichkeiten.

Der Gesetzgeber hat geschaltet.

Mit der am 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG), das die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen neu regelt, bleibt Solarstrom weiterhin eine krisensichere Einnahmequelle.

So können Betreiber von Solarstromanlagen auch weiterhin für 20 Jahre mit einer festen, gesetzlich garantierten Einspeisevergütung kalkulieren. Der Förderzeitraum beginnt mit dem Folgejahr der Inbetriebnahme. Dazu addiert sich die Förderung für das laufende Jahr der Inbetriebnahme ab dem Monat, in dem die Anlage ans Netz geht.

Das heißt: die Einspeisevergütung ab Inbetriebnahme kommt Ihnen tatsächlich 20 Jahre plus die verbleibenden Monate im Installationsjahr zugute.

Die entscheidende Änderung des neuen EEG betrifft die Degression der Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde. Statt bisher maximal 6,5% pro Jahr sieht das neue EEG bis maximal 10% Degression vor.

Dank leistungsfähigerer Solartechnologien, die einen höheren Wirkungsgrad ermöglichen, fällt die geringere Vergütung praktisch nicht ins Gewicht. Sie können sich also auch beim neuen EEG – kombiniert mit leistungsfähigen Modulen – auf eine mehr als auskömmliche Rendite freuen. Egal was kommt.
 
Link zu www.solarcharts.de