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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Vergütungssätze für Solarstrom ab 1.4.2012 (Stand: 28.6.2012, alle Angaben ohne Gewähr)

Zum April 2012 haben sich die Vergütungen des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) geändert. In der Tabelle können Sie sehen, welche Einspeisevergütungen aktuell gelten.



Installierte Anlagenleistung

Inbetriebnahme bis 10 kW bis 40 kW1 bis 1000 kW2 bis 10 MW
 ab 01.04.2012 19,50 18,50 16,50 13,50
 ab 01.05.2012 19,31 18,32 16,34 13,37
 ab 01.06.2012
19,11 18,13 16,17 13,23
 ab 01.07.2012 18,92 17,95 16,01 13,10
 ab 01.08.2012 18,73 17,77 15,85 12,97
 ab 01.09.2012 18,54 17,59 15,69 12,84
 ab 01.10.2012 18,36 17,42 15,53 12,71


¹ Bei mittelgroßen Dachanlagen zwischen 10 kW und 40 kW, die nach dem 01.04.2012 in Betrieb genommen wurden, werden ab dem 01.01.2014 maximal 90% des erzeugten Stroms vergütet. Der Rest kann entweder selbst verbraucht oder frei vermarktet werden.
² Bei Dachanlagen, die ab dem 01.04.2012 in Betrieb genommen wurden, werden ab dem 01.01.2014 maximal 90 % des erzeugten Stroms vergütet. Der Rest kann entweder selbst verbraucht oder frei vermarktet werden.


Grundsätzlich gilt: die EEG-Vergütung ist auf eine Gesamtleistung von 52 Gigawatt begrenzt (zur Zeit in Deutschland: 28 Gigawatt). Ist das Gesamtausbauziel erreicht, erhalten neue Anlagen keine Vergütung mehr. Der Einspeisevorrang bleibt aber für zusätzliche neue Anlagen auch danach gesichert. Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) wird rechtzeitig vor Erreichen der Gesamtleitung einen Vorschlag für eine Anschlussregelung machen.

Hinweis!

Ab dem 1. November 2012 wird die Höhe, um welche die Einspeisevergütung monatlich gekürzt wird, vierteljährlich angepasst – je nachdem, wie hoch der PV-Zubau in den vorangegangenen 3 bis 12 Monaten war. Die jährliche Absenkung der Einspeisevergütung ist auf höchstens 29% gedeckelt.




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